Berlin. Ende Oktober soll die EU-Verordnung 965/2012 in Kraft treten. Sie regelt die nationalen Zulassungsstandards für Hubschrauber-Landeplätze hinsichtlich technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb neu. Sie verschärft die Anforderungen an die Landeplätze in einer Weise, dass etwa die Hälfte der nicht mehr angeflogen werden kann. Das betrifft u.a. Hindernisfreiheit in einer definierten einflugschneide, was in dichtbesiedelten Umgebungen praktisch nicht mehr möglich ist. Das werde zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Luftrettung führen, warnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Schwerverletzte könnten dann nur noch dann in die am besten geeignete Klinik geflogen werden, wenn der Landeplatz diesen neuen Anforderungen entspricht. Auch Hubschrauber-Transporte von einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung in ein weiterversorgendes Maximalversorgungshaus seien nur noch möglich, wenn in beiden der Landeplatz den EU-Vorschriften genüge. Das sei häufig nicht gegeben.
Nicht zuletzt generiere die Verordnung auch Kosten, so DKG-Geschäftsführer Georg Baum: „Dort, wo Dachlandeplätze für Hubschrauber auf Kliniken als Problemlösung in Frage kommen, sind bauliche Investitionen in Millionenhöhe erforderlich, die von den Ländern getragen werden müssen. Diese kommen aber bereits heute ihrer Finanzierungsverpflichtung für Investitionen nicht nach.
Die DKG fordert die Bundesregierung im Interesse der Patienten dringend auf, die Verordnung auszusetzen oder Ausnahmeregelungen zu schaffen. Die Aufrechterhaltung der medizinischen Notfallversorgung durch die Luft müsse Vorrang vor EU-Umsetzungen haben. Die bestehenden Hubschrauberlandeplätze müssen weiter genutzt werden können.