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Bund-Länder-Arbeitsgruppe geht an den Start

Berlin. Am 26. Mai soll sie nun erstmals zusammentreten, die im Koalitionsvertrag angekündigte Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform. Am 16. April haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Vorsitzende der Ländergesundheitsministerkonferenz, Cornelia Prüfer-Storcks, dafür grünes Licht gegeben.

Die Arbeitsgruppe soll aus je vier Vertretern SPD-geführter und unionsgeführter Bundesländer bestehen. Hinzu kommen ein Vertreter Hamburgs, dessen Gesundheitssenatorin der Gesundheitsministerkonferenz derzeit vorsitzt, sowie Vertreter von Bundestagsfraktionen und der Bundesregierung.


Das steht auf der Agenda: Die Qualität der Klinikleistungen soll durch ein neu zu gründendes Qualitätsinstitut geprüft werden. Dafür sollen bisher nicht zugängliche Daten der Krankenkassen als Grundlage dienen. Das Ziel ist hier u.a., Kliniken mit schlechter Qualität aus der Landesplanung zu nehmen. Selektivverträge will die Koalition ebenfalls ermöglichen – zunächst als Modelle für wenige Indikationen. Was zunächst im Koalitionsvertrag stand, später aber herausgenommen wurde, wollen die Ländern nun doch einführen: einen Umstrukturierungsfonds, der nicht benötigte Kliniken dabei unterstützen soll, z.B. in eine Rehaklinik umgewandelt zu werden. Die Arbeitsgruppe soll auch behandeln, ob Krankenhäuser Zuschläge für besonders gute Qualität erhalten, ob die Personalkosten besser in den DRGs abgebildet werden, Universitätskliniken und Häuser der Maximalversorgung besser vergütet und für bestimmte Kliniken Sicherstellungszuschläge gezahlt werden sollen.
Was politisch plausibel scheint, wird in der Praxis teilweise erheblichen Widerstand auslösen. Die Arbeitsgruppe soll aber bis Ende des Jahres ein Eckpunktepapier erarbeiten, auf dessen Basis dann im nächsten Jahr die Reform in ein Gesetz gegossen werden kann.
Beim Thema Investitionsfinanzierung ist zunächst eine Bestandsaufnahme der Investitionsfördersummen der Länder vorgesehen. Zudem geht es u.a. darum, ob sich der Bund – wie von den Krankenhäusern gefordert, mit daran beteiligen sollte. Der Verband der Krankenhausdirektoren hatte hier einen gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Krankenkassen gefordert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat ebenfalls eine steuerfinanzierte Investitionsförderung von Bund und Ländern vorgeschlagen.
Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte allerdings erklärt, das Grundprinzip der dualen Finanzierung werde nicht verändert.





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