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Länder schlagen neuen freiwilligen Dienst vor

Berlin. In ihrem am 11. April beschlossenen Gesetzentwurf schlagen die Länder vor, einen "Freiwilligendienst aller Generationen" als zweite Säule in das Bundesfreiwilligendienstgesetz einzufügen. Diese zweite freiwillige Dienstform soll im Gegensatz zu den bisherigen Freiwilligendiensten nicht sozialversicherungspflichtig sein und keinen Anspruch auf Taschengeld auslösen.
Der Dienst soll überwiegend praktische Tätigkeiten umfassen und arbeitsmarktneutral ausgestaltet sein. Er soll durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden umfassen und für mindestens sechs und maximal 24 Monate geleistet werden.
Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juni 2012 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen.





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