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Qualitätsinstitut soll noch in diesem Jahr kommen

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu gründen. Das beinhaltet der Anfang Februar veröffentlichte Referentenentwurf für eine GKV-Finanzreform. Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten.

Das Instituts soll, zusätzlich zu den im Par. 137 a SGB V festgelegten Aufgaben, weitere Aufträge übernehmen, wie die Entwicklung von Instrumenten zur Sektor übergreifenden Qualitätsmessung.  Dafür soll es u.a. Routinedaten auswerten. Die Krankenkassen sollen Sozialdaten liefern. Als Rechtsform wurde eine Stiftung des privaten Rechts vorgesehen.

Die Auftragsinhalte werden vom GBA unter Einbeziehung der Bundesärztekammer, des PKV-Verbandes, der Organisationen der Pflegeberufe und medizinischen Fachgesellschaften sowie Patientenvertretern entwickelt. Das Institut nimmt von diesen auch Aufträge entgegen, kann aber außerdem eigene Fragestellungen bearbeiten.

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit Kosten in Höhe von 14 Mio. Euro.





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