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Privatkliniken klagen weiter

Tübingen/Calw. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) wird nach seiner Niederlage vor dem Landgericht Tübingen gegen den Landkreis Calw die nächste Instanz anrufen. Das hat der Vorstand entschieden. Im Rechtsstreit gegen den Landkreis Calw klagte der BDPK auf Unterlassung der Subventionen für die Kreiskliniken Calw GmbH. Das Landgericht Tübingen hatte die Klage am 23.12.2013 als unbegründet abgewiesen.

Das Landgericht habe wesentliche Vorschriften falsch angewandt und die eindeutige Rechtsprechung des europäischen Gerichts nicht berücksichtigt, heißt es in einer Mitteilung an die Presse.

„Der Landkreis begründe die Subventionen damit, dass nur kommunale Kliniken eine 24-stündige Notfallversorgung vorhalten und Ärzte und Pflegekräfte ausbilden. Diese Aussage sei falsch. „Im Umkreis von 25 Kilometern übernehmen diese Aufgabe gleichermaßen 15 weitere Krankenhäuser in unterschiedlicher Trägerschaft, ohne dafür aus Steuermitteln subventioniert zu werden", so Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz.

Die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht Stuttgart. Es wird aber davon ausgegangen, dass diese für Hunderte kommunaler Krankenhäuser überlebenswichtige Frage erst in höchster Instanz entschieden wird.





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