Erfurt. Der Thüringer Landtag hat ein neues Krankenhausgesetz verabschiedet. Es regelt Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser. Laut einem Bericht des MDR stehen aber die eigentlichen Vorgaben nicht im Gesetz, sondern in einer Rechtsverordnung des Sozialministeriums, die überdies auch erst noch erlassen werden solle. Sozialministerin Heike Taubert (SPD) räumte gegenüber dem Sender ein, dass man auch die Kriterien erst noch gemeinsam finden müsse. Entsprechende Gesetzentwürfe der Linken und Grünen seien im Landtag gescheitert.
Der Landtag habe dennoch beschlossen, dass die 45 Krankenhäuser des Landes künftig Qualitätsvorgaben des Landes erfüllen müssten. Mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition wurde das neue Landeskrankenhausgesetz beschlossen, das Mindeststandards für die Kliniken festlegt. Der Versorgungsauftrag in den einzelnen Fachrichtungen wird damit erstmals verbindlich an solche Standards geknüpft. Die Landesregierung erhält mit dem Gesetz außerdem ein Mitspracherecht bei Kooperationen zwischen Kliniken.