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Landgericht weist Klage der Privaten ab

Tübingen. Am 23. Dezember hat das Landgericht Tübingen eine Musterklage des Bundesverbandes deutscher Privatkliniken (BPK) gegen den Landkreis Calw abgewiesen. In dem Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit der Praxis, dass Kommunen und Landkreise ihre Krankenhäuser mit Hilfe von Steuermitteln stützen, wenn sich diese in finanzieller Schieflage befinden. Die Privatkliniken betrachten das als Wettbewerbsnachteil, weil sie ohne solche Zuschüsse auskommen müssen. Sie verwiesen auf die EU-Wettbewerbsregeln.

Die Richter sahen dagegen die Subventionen als rechtmäßig an, da es sich bei kommunalen Krankenhäusern um einen Teil öffentlicher Daseinsvorsorge handele, zu der ein Kreis gegenüber seinen Bürgern verpflichtet sei, ein privater Klinikträger hingegen nicht.

Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser hatte dazu ein Expertengutachten beauftragt, das zu dem gleichen Schluss gekommen war (s. www.ivkk.de). Nach Meinung des IVKK hätte ein gegenteiliges Urteil weit reichende Folgen für die kommunalen Krankenhäuser und damit für die Krankenhauslandschaft in Deutschland gehabt. Der Verband begrüßte daher das Urteil. Verbandschef Bernhard Ziegler betonte: „"Krankenhäuser sind keine gewöhnlichen Wirtschaftsunternehmen. Sie erfüllen einen Auftrag, der ihnen gesetzlich auferlegt ist." Auch der Calwer Landrat Helmut Riegger (CDU), der den Musterprozess für Hunderte kommunaler Krankenhäuser und ihre Träger führte, erklärte gegenüber der SWR Landesschau, die Privatkliniken seien auf ganzer Linie damit gescheitert, die deutsche Krankenhausfinanzierung aus den Angeln zu heben.

Der Verband der Privatkliniken will dagegen an seiner Auffassung festhalten. Über weitere rechtliche Schritte werde noch entschieden, hieß es. Es wird davon ausgegangen, dass es eine grundsätzliche Klärung durch den Bundesgerichtshof geben wird. Auch der IVKK ist daran interessiert.





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