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RWI-Gutachten zu Landesbasisfallwerten

Essen. Mit einem interessanten Ergebnis wartete das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung RWI auf: Das Gutachten zu den Ursachen unterschiedlicher Landesbasisfallwerter (LBFW) zeigte, dass mindestens für zwei Drittel der Unterschiede in der Höhe zwar historisch gewachsen, aber ökonomisch nicht begründbar sind.

Das Ergebnis wird sicher in den Krankenhäusern der Bundesländer mit Genugtuung aufgenommen werden, die unter dem Bundesdurchschnitt liegen und die schon immer darauf verwiesen haben, dass gleich Leistungen auch zu vergleichbaren Preisen abgerechnet werden müssen. Sie fordern seit Langem eine Vereinheitlichung – aus ihrer Sicht eine Anhebung ihrer Fallwerte auf den Bundesdurchschnitt.

Auch in der Koalitionsvereinbarung wird ausgeführt, dass sich bestimmte Unterschiede in den Landesbasisfallwerten nicht durch Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur oder der unterschiedlichen Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen begründen lassen und daher aufgehoben werden sollen. Die geplante Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll daher auf der Basis des Gutachtens Eckpunkte erarbeiten, die Anfang 2016 in Kraft treten.

Das Gutachten betont auch, dass das Thema Landesbasisfallwerte in engem Zusammenhang mit der grundsätzlichen Reform der Krankenhausfinanzierung sowie einer Zuordnung von Verantwortlichkeiten steht. Die Forderung nach Anhebung der LBFW sei nicht völlig losgelöst vom investiven Bereich. Das bedeutet, dass eine Konvergenz auf den Bundesdurchschnitt auch eine Konvergenz in der Höhe der Fördermittel nahe lege.
Das Gutachten unter www.bmg.bund.de





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