Berlin. In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat das Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen und damit auf die lange Bank geschoben. Es wird – wie schon erwartet – in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Kraft treten. Das gesamte Prozedere muss neu beginnen. Damit ist auch das Anti-Korruptionsgesetz vorerst gescheitert, das Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten, Apothekern und Krankenkassen sowie Anbietern von Hilfs – und Heilmitteln verbieten sollte.