Berlin. Auf einen weiteren Schritt beim Aufbau der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) hat der Gemeinsame Bundesausschuss hingewiesen: Der zuständige Unterausschuss für die ambulante spezialärztliche Versorgung hat für die ersten beiden Konkretisierungen der ASV-Richt¬linie ein Stellungnahmeverfahren beschlossen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss mit. Es betrifft die Tuberkulose sowie die gastrointestinalen Tumoren und die Tumoren der Bauchhöhle.
Die Heilberufekammern und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit können sich im Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Regelungen äußern. Ziel sei, den neuen Versorgungsbereich im ersten Halbjahr 2014 scharfzuschalten, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV.