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Nachricht

Initiativen der Krankenhäuser werden seit Jahren durch die Kassen blockiert

Berlin. „Die Vermeidung dauerhaft notwendiger Beatmung ist für die Krankenhäuser im Rahmen des medizinisch möglichen ein Selbstverständnis. Allerdings werden von Seiten der Kostenträger und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) Hürden auferlegt und Fehlanreize gesetzt, die dringend korrigiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die DKG die Gesetzesinitiative von Minister Spahn, die auch das Ziel hat, die Initiativen der Krankenhäuser zur Entwöhnung zu fördern.

Das erklärte der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum, zur gesetzlichen Initiative zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Beatmungsentwöhnung.

Allerdings reichten die neu vorgesehenen, der akutstationären Behandlung nachlaufenden Entwöhnungsphasen in Krankenhäusern mit entsprechenden Zusatzentgelten nicht aus. Auch die während der Akutbehandlung von Krankenhäusern frühzeitig erfolgenden Entwöhnungsphasen dürften nicht länger entsprechend den Einschätzungen der Kostenträger und des BSG finanziell bestraft werden. Hier sei eine Klarstellung dringend erforderlich, dass Phasen zur Entwöhnung nie zur Minderung der Beatmungsvergütungen führen dürfen. Die Anrechenbarkeit von beatmungsfreien Intervallen im Rahmen der Beatmungs-Entwöhnung (Weaning), ebenso wie schonende, nicht-invasive Beatmungsmethoden müssten sachgerecht vergütet werden, forderte er.

Aus medizinischer Sicht völlig unverständlich hat das BSG erst vor einigen Wochen entschieden, dass Entwöhnung nicht anerkannt werden kann, wenn nicht nachgewiesen war, dass der Patient an die Beatmung gewöhnt war. Eine für die gesamte Fachwelt sehr irritierende – ja schon skurrile – Argumentation. Hier muss klar gesetzlich durchgesetzt werden, dass Entwöhnung immer als sachgerecht anerkannt wird, egal zu welchem Zeitpunkt.





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