Zur heutigen Entscheidung im Revisionsverfahren BDPK ./. Landkreis Calw erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes Kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:
Karlsruhe, 24. März 2016 - Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist ein Teilerfolg für den BDPK, aber auch eine Chance zur Klärung der Grundsatzfrage: sind Verlustübernahmen für Krankenhäuser Beihilfen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes?
Sie können es nicht sein, wenn die Kompetenz der EU diesbezüglich nicht gegeben ist, was der IVKK von Anfang an bezweifelt und zur eigentlichen Klärung angemahnt hat.
Die Leistungen für Krankenhäuser betreffen einen Kernbereich des vom Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil zum EU-Vertrag (2009) als "integrationsfest" und damit nicht an die EU übertragbar erklärten Bereiches des Grundgesetzes.
]]>»Das Oberlandesgericht hat eindeutig entschieden: Krankenhäuser sind eine Pflichtaufgabe für kommunale Träger. Sie mit den Ordnungsprinzipien des EU-Binnenmarktes zu messen, wäre die eigentliche Verzerrung, weil die Entscheidungs- und Regelungskompetenz auf der Ebene der Ländergesetzgebung liegt und bleiben soll. Das ist der Wille der Väter und Mütter des Grundgesetzes.
Ich fordere den BDPK auf, das Urteil zu akzeptieren, oder die Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Denn nur dort kann geklärt werden, wie sich das grundgesetzlich garantierte Sozialstaatsgebot zum Gedanken des EU-Binnenmarktes verhält. Die Auffassung des IVKK ist hier klar: die Wirtschaft dient den Menschen, nicht umgekehrt!«
Hintergrund IVKK:
Der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. vertritt die Interessen der rund 600 Kliniken in kommunaler Trägerschaft in Deutschland. Gegründet im Jahr 2005 versteht sich der Verband als Ergänzung zur Arbeit der kommunalen Spitzenverbände und bringt die Stimme der fachlich verantwortlichen Geschäftsführungen, Vorstände und Krankenhausdirektorien in die öffentliche Debatte ein. Die Mitgliedshäuser des IVKK versorgen jährlich rund 2,5 Millionen Patienten und beschäftigen ca. 60.000 Mitarbeiter.
Pressekontakt: Uwe Alschner
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Berlin, 29.09.2014 - Dr. Susann Breßlein ist neue stellvertretende Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser e.V. Die im Hauptberuf seit 21 Jahren tätige Geschäftsführerin der Klinikum Saarbrücken gGmbH wurde von der 14. IVKK-Mitgliederversammlung einstimmig zur Nachfolgerin von Dr. Elizabeth Harrison gewählt, die nicht mehr in einem kommunalen Klinikum tätig ist.
Breßlein arbeitet damit zukünftig an der Seite des ebenfalls einstimmig im Amt bestätigten IVKK-Vorsitzenden Bernhard Ziegler (Itzehoe) für die Interessen kommunaler Kliniken in Deutschland. Inhaltlich will der IVKK sein Eintreten für eine grundsätzliche Klärung der Aufgabe von Krankenhäusern in Deutschland fortsetzen. Dazu soll neben der Begleitung der Wettbewerbsklage gegen den Landkreis Calw auch das Thema Kartellrecht ins politische Blickfeld gerückt werden, wie IVKK-Chef Bernhard Ziegler erklärte: "Krankenhäuser sind keine gewöhnlichen Unternehmen und der Krankenhaussektor kein Markt mit Angebot und Nachfrage. Daher kann ein Kartellrecht kein Ordnungsrahmen sein, welches für Marktgesetze taugt, aber im Bereich der Daseinsvorsorge zu Verwerfungen und Verzerrungen führt."
Die 1957 in Bad Bramstedt geborene Volkswirtin Breßlein will sich verstärkt für eine bessere Verzahnung der Interessensvertretung für Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft einsetzen. Neben dem IVKK als Organisation der operativ verantwortlichen Ebene ist mit den kommunalen Spitzenverbänden auch die Ebene der Trägerkommunen für die Krankenhausversorgung zuständig. "Hier gibt es unterschiedliche Perspektiven auf die selbe Sache," erklärte Breßlein. "Ich möchte dazu beitragen, die Stimme der Fachebene schnell und aus dezidiert kommunaler Sicht in die Krankenhauspolitik einzubringen. Der IVKK ist dafür das optimale Forum."
Zu weiteren Mitgliedern im Vorstand wählte die IVKK-Mitgliederversammlung Renate Fieber (Rostock), Tomislav Gmajnic (Bremen), Horst Imdahl (Mönchengladbach), Bernd Löser (Brilon) und Dr. Gunnar Pietzner (Neuruppin). Als Schatzmeister wurde Christian Roppelt bestätigt.
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